Wie bekomme ich Ergotherapie?

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Ergotherapie zählt zu den anerkannten Heilmitteln und kann sowohl vom Haus- als auch vom Facharzt verordnet werden
- Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen oder die Berufsgenossenschaft
Wir haben die Zulassung für alle Kassen und die Berufsgenossenschaft
- Für Kinder werden die Behandlungskosten in vollem Maß von den Kostenträgern übernommen (es wird keine Zuzahlung fällig)
- ab dem 18. Lebensjahr, muss eine Zuzahlung geleistet werden, welche sich aus 10€ Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammensetzt
- unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung durch Ihre Krankenkasse – sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern
- Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Hause (Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung mit Hausbesuch)