Wie bekomme ich Ergotherapie?

  • Ergotherapie zählt zu den anerkannten Heilmitteln und kann sowohl vom Haus- als auch vom Facharzt verordnet werden
  • Die Kosten übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen, die privaten Krankenversicherungen oder die Berufsgenossenschaften
Wir haben die Zulassung für alle deutschen Kassen und die Berufsgenossenschaften
  • Für Kinder werden die Behandlungskosten in vollem Maß von den Kostenträgern übernommen (es wird keine Zuzahlung fällig)
  • Ab dem 18. Lebensjahr, muss eine Zuzahlung geleistet werden, welche sich aus 10€ Rezeptgebühr und 10% des Rezeptwertes zusammensetzt
  • Unter gewissen Voraussetzungen besteht die Möglichkeit einer Zuzahlungsbefreiung durch Ihre Krankenkasse – sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gern
  • Sollten Sie in Ihrer Mobilität eingeschränkt sein, kommen wir auch gern zu Ihnen nach Hause (Voraussetzung ist eine ärztliche Verordnung mit Hausbesuch)